Was sind Sicherheitsgrafiken bzw. Brandschutzdokumentationen?
Flucht- und Rettungspläne dienen der schnellen Orientierung im Objekt, sie informieren über den sicheren Weg ins Freie oder in geschützte Räume. Sie geben Informationen über Mittel zur Erstbekämpfung und Erste-Hilfe Einrichtungen.
Der Gesetzgeber verweist in der Arbeitsstättenverordnung als auch in den Technischen Regeln der ASR A1.3 und ASR A2.3 auf die Notwendigkeit von Flucht- und Rettungsplänen und deren Gestaltung.
Die regelmäßige Prüfung von Flucht- und Rettungsplänen ist gemäß DIN ISO 23601 erforderlich, dies sollte alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person durchgeführt werden.
Feuerwehrpläne sind für Feuerwehr und technische Dienstleister objektbezogene präzise und aktuelle Ablauf- und Organisationspläne die dem Einsatzpersonal im Notfall ein schnelles und taktisch richtiges Eingreifen ermöglichen soll.
Sie bestehen aus grafischen Elementen wie z.B. Übersichts- und Geschosspläne, Abwasserpläne sowie textlichen Erläuterungen zum Objekt.
Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen (DIN 14095).
Feuerwehrlaufkarten müssen bei Inbetriebnahme einer Brandmeldeanlage in einer baulichen Anlage vorliegen, da sonst keine Aufschaltung zur zuständigen Feuerwehr möglich ist.
Sie dienen der Feuerwehr zum schnellen Auffindung des ausgelösten Brandmelders im Objekt. Feuerwehrlaufkarten müssen durch den Betreiber aktuell und vollständig vorgehalten werden.
Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall bezeichnet. Außerdem beinhaltet sie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C.
Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Diese ist an mehreren Stellen gut sichtbar auszuhängen und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.
Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.
Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragter u. a.). In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut.